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Regionalbudget 2025
Aufruf vom 15.10.2024
Antragstellung bis 10.01.2025 möglich
Auch im Jahr 2024 können wieder Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 75.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Seit 2020 wird das Regionalbudget im Schweinfurter OberLand durchgeführt. Es konnten dabei schon etwa 150 Projekte in allen Oberlandgemeinden gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel die Renovierung des Jugendtreffs in Theinfeld, die Skateanlage in Hesselbach, die Bücherschränke im Markt Maßbach oder die Sonnenterasse in Waldsachsen. Viele weitere Projektideen aus ganz Unterfranken finden sich auch auf der Website www.schweinfurter-oberland.de.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Bruttoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Bruttoausgaben (Bruttokosten abzüglich Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).
Voraussetzungen
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.
Vorgehensweise
Termine/ Fristen
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-ZusammenschlussesVerwaltungsgemeinschaft MaßbachMarktplatz 197711 Maßbach
und an der jeweiligen Gemeindeverwaltung abzugeben
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
ILE-Umsetzungsbegleiter Lorenz RothmannTel: 09721/75 70 111Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die Links zu den Antragsformularen und weitere Informationen sind auf der Website www.schweinfurter-oberland.de unter >Aktuelles > Regionalbudget 2025 zu finden
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