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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Veranstaltungskalender für das Jahr 2024

Veranstaltungskalender für das Jahr 2024

 

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

 

die Gemeinde Üchtelhausen beabsichtigt auch für das Jahr 2024 wieder einen Veranstaltungskalender bis einschließlich Dezember 2024 zu erstellen.

 

Nachdem eine Terminabstimmung auf Gemeindeebene schlecht möglich ist, sollte dies jedoch unbedingt in den Gemeindeteilen erfolgen. Hierzu bitte ich, dass sich die Vereine in den einzelnen Gemeindeteilen absprechen bevor sie ihre Termine an die Gemeindeverwaltung melden.

 

Verständlicherweise können nicht alle Terminüberschneidungen vermieden werden. Ausgenommen hiervon sollten jedoch solche Feste sein, die sich über mehrere Tage erstrecken. Wenn schon einzelne Gemeindeteile bereit sind solche Kraftakte zu leisten, wäre es fair, dass zu diesen Festen auch keine „kleineren“ Feste in Konkurrenz stehen.

 

Bitte melden Sie auch in diesem Jahr wieder geplante große Veranstaltungen für das Jahr 2025 und evtl. auch 2026 an. Diese können wir dann als Voranzeige in den Veranstaltungskalender bringen.

 

Die Veranstaltungstermine müssen bis zum 06. Oktober 2023 bei der Gemeinde Üchtelhausen schriftlich oder per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) vorliegen, damit wir sie in den Veranstaltungskalender mit aufnehmen können.

 

Sollten uns gravierende Überschneidungen auffallen, setzen wir uns mit den entsprechenden Vereinen telefonisch bis 31.10.2023 in Verbindung.

Der Veranstaltungskalender wird am 20. November 2023 gedruckt.

 

Für die Meldung der Veranstaltungen kann das Formblatt Veranstaltungen 2024

(veranstaltungsmeldung.pdf (uechtelhausen.de)) genutzt werden. Sollte die Terminübersicht in einer anderen Form übermittelt werden, bitte darauf achten, dass alle Angaben wie Datum, Uhrzeit, Bezeichnung d. Veranstaltung, Veranstalter, Ansprechpartner mit Tel. Nr. und Veranstaltungsort hier ebenfalls enthalten sind. Diese Angaben werden benötigt, da evtl. die Möglichkeit besteht, dass Veranstaltungen durch das Schweinfurter OberLand regional beworben werden. Bitte beachten Sie auch den Datenschutzhinweis auf der Rückseite.

 

Über die Möglichkeit touristisch, relevante Veranstaltungen überregional bewerben zu lassen können Sie sich bei unserem Allianzmanager Herrn Rothmann informieren.

(Selbstverständlich macht das hauptsächlich bei Märkten, Konzerten, Kabarettabenden und größeren Festen Sinn, wenn ein überregionales Publikum aufmerksam gemacht werden soll.)

 

„wunderbar wanderbar“

Hierzu laufen aktuell noch die Planungen.

Im Gemeindeblatt Nr. 20 – Erscheinungstag, 06. Oktober 2023 werden Sie noch entsprechend darüber informiert.

 

Die Gemeinde Üchtelhausen wird in jedem Jahr von Kohwagner Druck GmbH, München, angeschrieben, mit der Bitte um Angabe der Termine für alle Märkte, Volksfeste und Veranstaltungen im kommenden Jahr.

 

Dieser Marktkalender, der von Marktkaufleuten und deren Lieferanten, Schaustellern, Journalisten, Gemeinden, Verbände, Buchhandlungen, Privatpersonen und Marktbesuchern genutzt wird, erscheint jedoch bereits immer im September für das folgende Jahr (Abgabetermin: Mitte August). Da die Veranstaltungstermine der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, wurde in den letzten Jahren kein Termin mehr gemeldet. Ebenso für den Komet-Kalender, Komet-Druck- und Verlagshaus GmbH, München (Abgabetermin Mitte Juli), der jedoch nur Veranstaltungen veröffentlichen möchte, zu denen sich Schausteller und/oder Händler bewerben können.

Sollte bei Ihnen jedoch Interesse bestehen Ihre Veranstaltung, Ihren Markt oder Ihre Kirchweih in einem oder beiden der o. g. Kalender zu veröffentlichen, bitte ich um Abgabe der entsprechenden Termine für das Jahr 2025 vorab bis spätestens Mitte Juli 2024. Die Aufnahme und Abdruck der angegebenen Termine ist kostenfrei.

 

Es darf daran erinnert werden, dass gemeindliche Gebäude und Grundstücke einschließlich der Straßen und Plätze keinesfalls automatisch für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Hierzu ist eine rechtzeitige und vorherige Anmeldung und Abstimmung erforderlich, wobei sich die Gemeinde auch Auflagen vorbehält.

 

 

Ihr Bürgermeister

Johannes Grebner