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Prüfung der Grabmale 2023
Der Gemeinde Üchtelhausen als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Diese umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft. Diese jährliche Überprüfung wird von der Firma Stolzenberger im Auftrag und auch auf Kosten der Gemeinde Üchtelhausen durchgeführt.
Neben der Gemeinde Üchtelhausen als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabanlagen verantwortlich.
Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten gesichert, oder unter Umständen sogar umgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.
Bei der Prüfung in der 26. Woche 2023 durch die Firma Stolzenberger wurden einige Grabsteine gesichert, die akut eine Gefahr darstellten. Die Gemeinde Üchtelhausen hat die Grabrechtnutzer angeschrieben und darauf verwiesen, dass sie diese durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen lassen. Lediglich die durch die Sicherung entstandenen Zusatzkosten wurden an die entsprechenden Grabnutzer weiter verrechnet.
Die Friedhofsverwaltung Gemeinde Üchtelhausen
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