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Eine schriftliche Aufforderung oder Erinnerung zur Abgabe des Zählerstandes für 2025 erfolgt nicht mehr.
Teilen Sie uns bitte den Zählerstand Ihres Gartenwasser- bzw. Stallwasser-zählers bis spätestens
12. Dezember 2025
mit, damit wir den Abzug bei der Kanalabrechnung 2025 einarbeiten bzw. anrechnen können.
Die Zählerstände können direkt per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder per Post (Gemeinde Üchtelhausen, Hesselbach, Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen oder Gemeindebriefkasten am Dorfplatz in Zell) an das Steueramt der Gemeinde gemeldet werden.
Sofern eine Meldung bis zum 12. Dezember 2025 eingereicht wird, können die Abzugsmengen bei der Bemessung der Abwassergebühren berücksichtigt werden. Ein verspätet eingehender Zählerstand kann leider nicht mehr angerechnet werden.
Wird der Zählerstand nicht fristgerecht gemeldet, entfällt die Vergünstigung.
Ihr Steueramt
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