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Fällige Gebühren und Steuern
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.11.2023 Grundsteuer A, B und Kanalgebühren fällig werden.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht unter Angabe der aktuellen Finanzadresse zu überweisen.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
Üchtelhausen, 26.10.2023
Steueramt
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