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Öffentliche Bekanntmachung
Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelnen Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:
Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Die Eintragung von Übermittlungssperren ist kostenlos.
Schnell und unbürokratisch ist die Beantragung von Übermittlungssperren über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Üchtelhausen (buergerservice-portal.de/bayern/uechtelhausen) möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beantragung von Übermittlungssperren mit einem formlosen Schreiben.
Einwohnermeldeamt Üchtelhausen (Zimmer 1)
Kirchplatz 1
97532 Üchtelhausen
Telefon 09720/910014
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Öffnungzeiten: Montag 8:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr
Dienstag 8:00-12:00 Uhr
Mittwoch 8:00-12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Freitag 8:00-12:00 Uhr
Üchtelhausen, 20.05.2026
Johannes Grebner
1. Bürgermeister
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