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Ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Entwicklung Weipoltshausens ist erreicht: Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) hat die Dorferneuerung „Weipoltshausen 3“ offiziell angeordnet. Damit ist der Startschuss für das Dorferneuerungsverfahren nun auch rechtlich erfolgt.
Der Weg bis zu diesem Beschluss war allerdings lang. Bereits am 8. Juni 2017 hatte die Gemeinde Üchtelhausen die Durchführung einer Dorferneuerung für Weipoltshausen beantragt. Seitdem ist viel passiert: In zahlreichen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Gemeindeverwaltung und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken wurden Ideen gesammelt, Ziele diskutiert und mögliche Entwicklungsperspektiven für den Ort ausgelotet. Im Vorfeld der Anordnung fanden unter anderem vier separate Termine mit drei Arbeitskreisen sowie eine Exkursion zu bereits erfolgreich umgesetzten Dorferneuerungsmaßnahmen statt.
Dass zwischen Antrag und offizieller Anordnung mehrere Jahre liegen, zeigt zugleich, wie viel Zeit und Abstimmung ein Dorferneuerungsverfahren in Anspruch nimmt. Die intensive Vorbereitung und Beteiligung sind ein wichtiger Bestandteil des Prozesses, denn die zukünftige Entwicklung eines Ortes soll gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestaltet werden.
Im Mittelpunkt der Dorferneuerung stehen unter anderem die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse, die Aufwertung des Ortsbildes und insbesondere des Bereichs rund um den Dorfplatz. Auch die Gestaltung des Weipoltshausener Dorfgrabens und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwassergefahren sowie die notwendige Bodenordnung sind Bestandteil des Verfahrens. Das festgelegte Verfahrensgebiet ist auf der angefügten Karte zu sehen und erstreckt sich auf den Ortskern von Weipoltshausen.
Mit der offiziellen Anordnung ist nun ein weiterer wichtiger Schritt erreicht. Als Nächstes kann der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Weipoltshausen 3 gewählt werden. Die Teilnehmergemeinschaft besteht aus den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke innerhalb des festgelegten Verfahrensgebietes und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über die anstehende Wahl des Vorstands sowie das weitere Vorgehen wird die Gemeinde Üchtelhausen in einer gesonderten Information rechtzeitig informieren.
Mit der offiziellen Anordnung beginnt damit ein neuer Abschnitt: Nach den vielen Jahren der Vorbereitung und Beteiligung kann die Dorferneuerung Weipoltshausen nun Schritt für Schritt in die konkrete Umsetzung gehen.
Die offizielle Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist auf der Internetseite des Amtes abrufbar: https://www.ale-unterfranken.bayern.de/406870/index.php
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