TPL_FLEISCHWAREN_SKIP_TO_CONTENT

GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Städtebauförderung Bekanntmachung

 

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung  des Entwurfes des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung für den Ortskern Üchtelhausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, das Büro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA mit der Erarbeitung eines Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung und Kommunalem Förderprogramm für den Ortskern zu beauftragen. Ziel und Aufgabe der Gestaltungssatzung für den Ortskern von Üchtelhausen ist es, die typischen Besonderheiten und den Charakter des historischen Ortskerns zu erhalten. In dem Handbuch sollen alle relevanten Inhalte (u.a. das bestehende Sanierungsgebiet) zusammengefasst werden, so dass die Informationen den Bürgerinnen und Bürgern später gebündelt zur Verfügung gestellt werden können.

In der Gemeinderatssitzungen am 20.05.2025 wurde ein erster Vorabzug des Handbuchs mit Satzung vorgestellt. Zudem fand am 01.07.2025 ein Gestaltungsseminar mit Ortsrundgang und anschließender Bürgerwerkstatt zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit statt. Zusätzlich wurden die Entwürfe des Handbuchs und der Satzung an zwei Terminen (15.05.2025 und 08.08.2025) dem Lenkungsausschuss vorgestellt. Auf Basis der Anregungen aus der Gemeinderatssitzung, der Bürgerbeteiligung und des Lenkungsausschusses wurde zwischenzeitlich vom Planungsbüro die Entwurfsfassung des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungsempfehlungen, Gestaltungssatzung und Kommunalem Förderprogramm erstellt, so dass als nächster Schritt der Billigungs- und Beteiligungsbeschluss gefasst werden kann. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind gem. § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) an der Neuaufstellung der Gestaltungssatzung zu beteiligen.

Mit dieser Bekanntmachung möchten wir Sie bitten, uns Ihre Hinweise und Anregungen zukommen zu lassen.

Hier können Sie die Unterlagen des Entwurfs des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung (Stand: 16.09.2025) einsehen und herunterladen:

www.uechtelhausen.de/bauen-wohnen/2/staedtebaufoerderung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese Unterlagen, bestehend aus dem Entwurf des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung (Stand: 16.09.2025) vom 06.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025 zur Einsicht während der Öffnungszeiten in der

                        Gemeinde Üchtelhausen

                        Rathaus Hesselbach

                        Kirchplatz 1

                        97532 Üchtelhausen

                        Telefon 09720 91000

öffentlich ausliegen. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Des Weiteren können Sie bis zum 03.11.2025 Ihre Hinweise und Anregungen an folgende E-Mail-Adresse senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

Bei Fragen steht Ihnen Frau Balk unter der Tel. 09720/910024 sehr gern zur Verfügung.

Hinweise:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass die Gemeindeverwaltung während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Üchtelhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Gestaltungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 Diese Bekanntmachung erfolgt hiermit ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Üchtelhausen, 06.10.2025

 Johannes Grebner

 Erster Bürgermeister