TPL_FLEISCHWAREN_SKIP_TO_CONTENT

GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Üchtelhausen

Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Üchtelhausen

(für das Gebiet „Zeller Berg“)

 

Mit Bescheid vom 27.07.2023 Nr. 40-610/2/2-186 hat das Landratsamt Schweinfurt die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Üchtelhausen für das Gebiet „Zeller Berg“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2, Anschrift: Kirchplatz 2, 97532 Üchtelhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Üchtelhausen, 10.08.2023

 

 

 

 

Johannes Grebner

1. Bürgermeister

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns, die Benutzerfreundlichkeit unserer Webseite zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.