Förderprogramm Innenentwicklung Schweinfurter Oberland Die Mitgliedsgemeinden der Interkommunalen Allianz Schweinfurter OberLand haben zusammen ein Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung auf den Weg gebracht. Förderung von Investitionen zur: Erhaltung vorhandener Bausubstanz Schaffung neuer Wohn- und Gewerbeflächen mit den Zielen: Revitalisierung leer stehender Gebäude Schließung vorhandener Baulücken Wachstumskontrolle der öffentlichen Infrastruktur bei schrumpfender Bevölkerung Wirtschaftliche Siedlungsentwicklung Vorteile für Ihre Investition: Förderung von 10 % der nachgewiesenen Investitionen mit Maximalförderbetrag je Anwesen Erhöhung des Förderbetrages je Kind Beratung: Florian Fischer Tel: (09720) 91 00 13 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Fördergebiet Ebertshausen Fördergebiet Hesselbach Fördergebiet Hoppachshof Fördergebiet Madenhausen Fördergebiet Ottenhausen Fördergebiet Thomashof Fördergebiet Üchtelhausen Fördergebiet Weipoltshausen Fördergebiet Zell Fortführung Förderprogramm Innenentwicklung Förderantrag Innenentwicklung Verwendungsnachweis Förderprogramm Förderprogramm Innenentwicklung Zur Förderung der Innenentwicklung in den Altorten bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten. Auf lokaler Ebene ist auf zwei Förderprogramme hinzuweisen. Zum einen haben die Mitgliedsgemeinden der Interkommunalen Allianz Schweinfurter Oberland zusammen ein Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung auf den Weg gebracht. Zum anderen fördert der Landkreis Schweinfurt eine kostenlose Erstbauberatung sowie eine Förderung für Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten oder bei der Gemeindeverwaltung: Florian Fischer Tel. (09720) 910013 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kostenlose Sanierungsberatung im Sanierungsgebiet „Altort Üchtelhausen“ am 16. April 2026 von 08.00 – 18.00 Uhr Am Donnerstag, den 16. April 2026, bietet die Gemeinde Üchtelhausen von 8.00 bis 18.00 Uhr eine kostenlose Erstberatung für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altort Üchtelhausen“ an. Das Beratungsangebot findet im Rahmen der Städtebauförderung statt. Im Rahmen dieser Beratung haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, sich individuell in Einzelterminen zu geplanten Maßnahmen, zu Fördermöglichkeiten sowie zur praktischen Umsetzung beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt durch das beauftragte Architekturbüro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA und findet vor Ort am jeweiligen Objekt statt. Bei Interesse bitten wir um telefonische Anmeldung bei der Gemeinde Üchtelhausen(Frau Hannah Balk, Tel. 09720 / 9100-24) bis spätestens 14. April 2026.Bitte geben Sie dabei Name, Adresse des Vorhabens, eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie Ihre Kontaktdaten an. Der Erarbeitungsprozess der Gestaltungssatzung einschließlich des kommunalen Förderprogramms wurde im vergangenen Jahr mit einem Ortsrundgang und einem Bürgerworkshop gestartet. Der Gemeinderat hat die Gestaltungssatzung am 20. Januar 2026 beschlossen. Am 3. März 2026 wurden die Inhalte sowie die Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Mit dem kommunalen Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung werden private Sanierungsmaßnahmen im Altort unterstützt. Ziel ist es, das charakteristische Ortsbild von Üchtelhausen zu erhalten und das Wohnumfeld nachhaltig aufzuwerten. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen inklusive evtl. erforderlicher Innendämmungen, Maßnahmen an Dächern einschließlich Dachaufbauten inklusive Dämmung, Maßnahmen an Hoftoren, Einfriedungen und Außentreppen. Zudem die Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z.B. durch ortstypische Pflasterung, Entsiegelung, Begrünung und Freiflächengestaltung. Die geplante Gesamtmaßnahme muss hierbei den Anforderungen der Gestaltungssatzung erfüllen. Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 € pro Grundstück bzw. wirtschaftlicher Einheit. Auch Eigenleistungen können bei fachgerechter Ausführung anteilig berücksichtigt werden. Grundstücke in der Gemeinde Üchtelhausen In der Gemeinde Üchtelhausen sind derzeit eine Reihe freier Baugrundstücke vorhanden. Nur ein Teil davon ist im Besitz der Gemeinde Üchtelhausen. Ein Teil der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde Üchtelhausen die Erlaubnis erteilt, Ansprechpartner für das jeweilige Baugrundstück zu veröffentlichen. Diese sind in der untenstehenden Übersicht zu finden. Für Grundstücke, die generell zwar verkauft werden sollen, der Eigentümer im Internet aber nicht genannt werden möchte, bietet die Gemeinde Üchtelhausen an, den entsprechenden Kontakt zwischen möglichem Käufer und Grundstückseigentümer herzustellen. Sie haben als Grundstücksinteressent die Möglichkeit, das Kontaktdatenblatt am Ende dieser Seite ausgefüllt an die Gemeinde zu senden. Wir werden Ihre Anfrage dann umgehend an den Eigentümer weiterleiten. Dieser kann sich dann bei Ihnen melden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers weder telefonisch noch schriftlich dessen Kontaktdaten preisgeben können. Grundstücksliste - Stand: 07.10.2025 Anmeldung Kontaktdatenblatt Baugebiet Hesselbach, Am Schweinfurter Weg, 2. Änderung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 105,00 Euro/qm inkl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Am Schweinfurter Weg - 2. Änderung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - I (1 Vollgeschoss)- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-42°- Dacheindeckungen sind mit roten oder rotbraunen Dachsteinen/-ziegeln auszuführen- Bei Nebengebäuden/Garagen/Carpots sind ausschließlich Flachdächer mit einer max. Neigung von 7° zulässig Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 40° zulässig (max 1/2 der Gesamtbreite des Gebäudes)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Firsthöhe maximal 7,50 m- Außenbehandlung der Fassade hat in leicht gedeckter Farbgebung zu erfolgen. Nicht zulässig: weiße oder sehr dunkle Farbe- Stützmauern über 1,00 m sind unzulässig. Nachbargrundstücke dürfen durch Aufschüttungen/Abgrabungen nicht beeinträchtigt werden Übersicht der verfügbaren Grundstücke Baugebiet Zell, Obere Leite II - Erstfassung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 120,00 Euro/qm zuzügl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Obere Leite II - Erstfassung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzel-/Doppelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - Zahl der Vollgeschosse: I + D- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-48°- Dacheindeckungen: rote oder rotbraune Dachsteinen/-ziegeln, Dächer mit extensiver Begrünung möglich- Bei Garagen/Carpots ist Dachform/-neigung/-farbe vom Hauptdach zu übenehmen, alternativ Flachdach mit extensiver Begrünung Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 38° zulässig (max 1/3 der Firstlänge)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Traufhöhe bergseitig max. 3,50 m, talseitig max. 6,20 m- Stützmauern über 1,30 m sind unzulässig. Übersicht der verfügbaren Grundstücke Weitere Beiträge … Baugebiet Hoppachshof, Hesselbacher Weg - Erstfassung Bauland Verkauf Baulandförderung von Familien durch die Gemeinde Üchtelhausen Kartenarchiv Landkreis Schweinfurt Seite 2 von 3 1 2 3 Bauen & Wohnen BebauungspläneKartenarchiv LandkreisLaufende BauleitplanverfahrenRechtskräftige BebauungspläneBaulandBauland VerkaufBaulückenHesselbachHoppachshofZellFamilienförderungInnenentwicklungFörderprogrammSchweinfurter OberlandLandkreis SchweinfurtKlimaanpassungDorferneuerungStädtebauförderungBauhofBrandschutzAbfallwirtschaftVersorgungsunternehmenBreitbandausbauWindenergieWärmeplanung
Förderprogramm Innenentwicklung Zur Förderung der Innenentwicklung in den Altorten bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten. Auf lokaler Ebene ist auf zwei Förderprogramme hinzuweisen. Zum einen haben die Mitgliedsgemeinden der Interkommunalen Allianz Schweinfurter Oberland zusammen ein Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung auf den Weg gebracht. Zum anderen fördert der Landkreis Schweinfurt eine kostenlose Erstbauberatung sowie eine Förderung für Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten oder bei der Gemeindeverwaltung: Florian Fischer Tel. (09720) 910013 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kostenlose Sanierungsberatung im Sanierungsgebiet „Altort Üchtelhausen“ am 16. April 2026 von 08.00 – 18.00 Uhr Am Donnerstag, den 16. April 2026, bietet die Gemeinde Üchtelhausen von 8.00 bis 18.00 Uhr eine kostenlose Erstberatung für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altort Üchtelhausen“ an. Das Beratungsangebot findet im Rahmen der Städtebauförderung statt. Im Rahmen dieser Beratung haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, sich individuell in Einzelterminen zu geplanten Maßnahmen, zu Fördermöglichkeiten sowie zur praktischen Umsetzung beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt durch das beauftragte Architekturbüro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA und findet vor Ort am jeweiligen Objekt statt. Bei Interesse bitten wir um telefonische Anmeldung bei der Gemeinde Üchtelhausen(Frau Hannah Balk, Tel. 09720 / 9100-24) bis spätestens 14. April 2026.Bitte geben Sie dabei Name, Adresse des Vorhabens, eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie Ihre Kontaktdaten an. Der Erarbeitungsprozess der Gestaltungssatzung einschließlich des kommunalen Förderprogramms wurde im vergangenen Jahr mit einem Ortsrundgang und einem Bürgerworkshop gestartet. Der Gemeinderat hat die Gestaltungssatzung am 20. Januar 2026 beschlossen. Am 3. März 2026 wurden die Inhalte sowie die Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Mit dem kommunalen Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung werden private Sanierungsmaßnahmen im Altort unterstützt. Ziel ist es, das charakteristische Ortsbild von Üchtelhausen zu erhalten und das Wohnumfeld nachhaltig aufzuwerten. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen inklusive evtl. erforderlicher Innendämmungen, Maßnahmen an Dächern einschließlich Dachaufbauten inklusive Dämmung, Maßnahmen an Hoftoren, Einfriedungen und Außentreppen. Zudem die Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z.B. durch ortstypische Pflasterung, Entsiegelung, Begrünung und Freiflächengestaltung. Die geplante Gesamtmaßnahme muss hierbei den Anforderungen der Gestaltungssatzung erfüllen. Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 € pro Grundstück bzw. wirtschaftlicher Einheit. Auch Eigenleistungen können bei fachgerechter Ausführung anteilig berücksichtigt werden. Grundstücke in der Gemeinde Üchtelhausen In der Gemeinde Üchtelhausen sind derzeit eine Reihe freier Baugrundstücke vorhanden. Nur ein Teil davon ist im Besitz der Gemeinde Üchtelhausen. Ein Teil der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde Üchtelhausen die Erlaubnis erteilt, Ansprechpartner für das jeweilige Baugrundstück zu veröffentlichen. Diese sind in der untenstehenden Übersicht zu finden. Für Grundstücke, die generell zwar verkauft werden sollen, der Eigentümer im Internet aber nicht genannt werden möchte, bietet die Gemeinde Üchtelhausen an, den entsprechenden Kontakt zwischen möglichem Käufer und Grundstückseigentümer herzustellen. Sie haben als Grundstücksinteressent die Möglichkeit, das Kontaktdatenblatt am Ende dieser Seite ausgefüllt an die Gemeinde zu senden. Wir werden Ihre Anfrage dann umgehend an den Eigentümer weiterleiten. Dieser kann sich dann bei Ihnen melden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers weder telefonisch noch schriftlich dessen Kontaktdaten preisgeben können. Grundstücksliste - Stand: 07.10.2025 Anmeldung Kontaktdatenblatt Baugebiet Hesselbach, Am Schweinfurter Weg, 2. Änderung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 105,00 Euro/qm inkl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Am Schweinfurter Weg - 2. Änderung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - I (1 Vollgeschoss)- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-42°- Dacheindeckungen sind mit roten oder rotbraunen Dachsteinen/-ziegeln auszuführen- Bei Nebengebäuden/Garagen/Carpots sind ausschließlich Flachdächer mit einer max. Neigung von 7° zulässig Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 40° zulässig (max 1/2 der Gesamtbreite des Gebäudes)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Firsthöhe maximal 7,50 m- Außenbehandlung der Fassade hat in leicht gedeckter Farbgebung zu erfolgen. Nicht zulässig: weiße oder sehr dunkle Farbe- Stützmauern über 1,00 m sind unzulässig. Nachbargrundstücke dürfen durch Aufschüttungen/Abgrabungen nicht beeinträchtigt werden Übersicht der verfügbaren Grundstücke Baugebiet Zell, Obere Leite II - Erstfassung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 120,00 Euro/qm zuzügl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Obere Leite II - Erstfassung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzel-/Doppelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - Zahl der Vollgeschosse: I + D- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-48°- Dacheindeckungen: rote oder rotbraune Dachsteinen/-ziegeln, Dächer mit extensiver Begrünung möglich- Bei Garagen/Carpots ist Dachform/-neigung/-farbe vom Hauptdach zu übenehmen, alternativ Flachdach mit extensiver Begrünung Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 38° zulässig (max 1/3 der Firstlänge)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Traufhöhe bergseitig max. 3,50 m, talseitig max. 6,20 m- Stützmauern über 1,30 m sind unzulässig. Übersicht der verfügbaren Grundstücke Weitere Beiträge … Baugebiet Hoppachshof, Hesselbacher Weg - Erstfassung Bauland Verkauf Baulandförderung von Familien durch die Gemeinde Üchtelhausen Kartenarchiv Landkreis Schweinfurt Seite 2 von 3 1 2 3 Bauen & Wohnen BebauungspläneKartenarchiv LandkreisLaufende BauleitplanverfahrenRechtskräftige BebauungspläneBaulandBauland VerkaufBaulückenHesselbachHoppachshofZellFamilienförderungInnenentwicklungFörderprogrammSchweinfurter OberlandLandkreis SchweinfurtKlimaanpassungDorferneuerungStädtebauförderungBauhofBrandschutzAbfallwirtschaftVersorgungsunternehmenBreitbandausbauWindenergieWärmeplanung
Grundstücke in der Gemeinde Üchtelhausen In der Gemeinde Üchtelhausen sind derzeit eine Reihe freier Baugrundstücke vorhanden. Nur ein Teil davon ist im Besitz der Gemeinde Üchtelhausen. Ein Teil der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde Üchtelhausen die Erlaubnis erteilt, Ansprechpartner für das jeweilige Baugrundstück zu veröffentlichen. Diese sind in der untenstehenden Übersicht zu finden. Für Grundstücke, die generell zwar verkauft werden sollen, der Eigentümer im Internet aber nicht genannt werden möchte, bietet die Gemeinde Üchtelhausen an, den entsprechenden Kontakt zwischen möglichem Käufer und Grundstückseigentümer herzustellen. Sie haben als Grundstücksinteressent die Möglichkeit, das Kontaktdatenblatt am Ende dieser Seite ausgefüllt an die Gemeinde zu senden. Wir werden Ihre Anfrage dann umgehend an den Eigentümer weiterleiten. Dieser kann sich dann bei Ihnen melden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers weder telefonisch noch schriftlich dessen Kontaktdaten preisgeben können. Grundstücksliste - Stand: 07.10.2025 Anmeldung Kontaktdatenblatt Baugebiet Hesselbach, Am Schweinfurter Weg, 2. Änderung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 105,00 Euro/qm inkl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Am Schweinfurter Weg - 2. Änderung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - I (1 Vollgeschoss)- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-42°- Dacheindeckungen sind mit roten oder rotbraunen Dachsteinen/-ziegeln auszuführen- Bei Nebengebäuden/Garagen/Carpots sind ausschließlich Flachdächer mit einer max. Neigung von 7° zulässig Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 40° zulässig (max 1/2 der Gesamtbreite des Gebäudes)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Firsthöhe maximal 7,50 m- Außenbehandlung der Fassade hat in leicht gedeckter Farbgebung zu erfolgen. Nicht zulässig: weiße oder sehr dunkle Farbe- Stützmauern über 1,00 m sind unzulässig. Nachbargrundstücke dürfen durch Aufschüttungen/Abgrabungen nicht beeinträchtigt werden Übersicht der verfügbaren Grundstücke Baugebiet Zell, Obere Leite II - Erstfassung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 120,00 Euro/qm zuzügl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Obere Leite II - Erstfassung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzel-/Doppelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - Zahl der Vollgeschosse: I + D- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-48°- Dacheindeckungen: rote oder rotbraune Dachsteinen/-ziegeln, Dächer mit extensiver Begrünung möglich- Bei Garagen/Carpots ist Dachform/-neigung/-farbe vom Hauptdach zu übenehmen, alternativ Flachdach mit extensiver Begrünung Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 38° zulässig (max 1/3 der Firstlänge)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Traufhöhe bergseitig max. 3,50 m, talseitig max. 6,20 m- Stützmauern über 1,30 m sind unzulässig. Übersicht der verfügbaren Grundstücke Weitere Beiträge … Baugebiet Hoppachshof, Hesselbacher Weg - Erstfassung Bauland Verkauf Baulandförderung von Familien durch die Gemeinde Üchtelhausen Kartenarchiv Landkreis Schweinfurt Seite 2 von 3 1 2 3 Bauen & Wohnen BebauungspläneKartenarchiv LandkreisLaufende BauleitplanverfahrenRechtskräftige BebauungspläneBaulandBauland VerkaufBaulückenHesselbachHoppachshofZellFamilienförderungInnenentwicklungFörderprogrammSchweinfurter OberlandLandkreis SchweinfurtKlimaanpassungDorferneuerungStädtebauförderungBauhofBrandschutzAbfallwirtschaftVersorgungsunternehmenBreitbandausbauWindenergieWärmeplanung
Baugebiet Hesselbach, Am Schweinfurter Weg, 2. Änderung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 105,00 Euro/qm inkl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Am Schweinfurter Weg - 2. Änderung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - I (1 Vollgeschoss)- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-42°- Dacheindeckungen sind mit roten oder rotbraunen Dachsteinen/-ziegeln auszuführen- Bei Nebengebäuden/Garagen/Carpots sind ausschließlich Flachdächer mit einer max. Neigung von 7° zulässig Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 40° zulässig (max 1/2 der Gesamtbreite des Gebäudes)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Firsthöhe maximal 7,50 m- Außenbehandlung der Fassade hat in leicht gedeckter Farbgebung zu erfolgen. Nicht zulässig: weiße oder sehr dunkle Farbe- Stützmauern über 1,00 m sind unzulässig. Nachbargrundstücke dürfen durch Aufschüttungen/Abgrabungen nicht beeinträchtigt werden Übersicht der verfügbaren Grundstücke Baugebiet Zell, Obere Leite II - Erstfassung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 120,00 Euro/qm zuzügl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Obere Leite II - Erstfassung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzel-/Doppelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - Zahl der Vollgeschosse: I + D- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-48°- Dacheindeckungen: rote oder rotbraune Dachsteinen/-ziegeln, Dächer mit extensiver Begrünung möglich- Bei Garagen/Carpots ist Dachform/-neigung/-farbe vom Hauptdach zu übenehmen, alternativ Flachdach mit extensiver Begrünung Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 38° zulässig (max 1/3 der Firstlänge)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Traufhöhe bergseitig max. 3,50 m, talseitig max. 6,20 m- Stützmauern über 1,30 m sind unzulässig. Übersicht der verfügbaren Grundstücke Weitere Beiträge … Baugebiet Hoppachshof, Hesselbacher Weg - Erstfassung Bauland Verkauf Baulandförderung von Familien durch die Gemeinde Üchtelhausen Kartenarchiv Landkreis Schweinfurt Seite 2 von 3 1 2 3 Bauen & Wohnen BebauungspläneKartenarchiv LandkreisLaufende BauleitplanverfahrenRechtskräftige BebauungspläneBaulandBauland VerkaufBaulückenHesselbachHoppachshofZellFamilienförderungInnenentwicklungFörderprogrammSchweinfurter OberlandLandkreis SchweinfurtKlimaanpassungDorferneuerungStädtebauförderungBauhofBrandschutzAbfallwirtschaftVersorgungsunternehmenBreitbandausbauWindenergieWärmeplanung
Baugebiet Zell, Obere Leite II - Erstfassung Beschreibung des Baugebietes Aktuelle Verkaufspreise Preis 120,00 Euro/qm zuzügl. Erschließungskosten Bebaubarkeit sofort bebaubar Bauzwang 5 Jahre Bebauungsplan B-Plan Obere Leite II - Erstfassung Art der Bauweise - Offene Bauweise- Einzel-/Doppelhausbebauung Umfang der möglichen Bebauung - Zahl der Vollgeschosse: I + D- GFZ 0,5- GRZ 0,4 Dachform und -neigung - Satteldächer/Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 32-48°- Dacheindeckungen: rote oder rotbraune Dachsteinen/-ziegeln, Dächer mit extensiver Begrünung möglich- Bei Garagen/Carpots ist Dachform/-neigung/-farbe vom Hauptdach zu übenehmen, alternativ Flachdach mit extensiver Begrünung Sonstige Festlegungen - Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 38° zulässig (max 1/3 der Firstlänge)- Kniestockhöhe maximal 50 cm- Traufhöhe bergseitig max. 3,50 m, talseitig max. 6,20 m- Stützmauern über 1,30 m sind unzulässig. Übersicht der verfügbaren Grundstücke Weitere Beiträge … Baugebiet Hoppachshof, Hesselbacher Weg - Erstfassung Bauland Verkauf Baulandförderung von Familien durch die Gemeinde Üchtelhausen Kartenarchiv Landkreis Schweinfurt Seite 2 von 3 1 2 3