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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Freiflächensolaranlagen Brönnhof " in der Gemeinde Üchtelhausen und zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Der Gemeinderat hat am 27.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhaben „Freilandsolaranlagen Brönnhof“ gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Um die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt die Gemeinde Üchtelhausen die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Gemeindegebiet Üchtelhausen. Die potentielle Photovoltaikfläche selbst befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen militärischen Standortübungsplatzes Brönnhof und ist über teilweise asphaltierte Forstwege erschlossen.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes innerhalb des Gemeindegebietes Üchtelhausen; Grundlage Bayernatlas 04/2021 (ohne Maßstab)
Abbildung 2: Lage der drei Teilgeltungsbereiche im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Brönnhof; Grundlage Bayernatlas 04/2021 (ohne Maßstab)
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes "Freiflächensolaranlagen Brönnhof" befindet sich innerhalb des nachfolgenden Luftbildes auf drei Teilflächen die als Teilgeltungsbereiche bezeichnet werden. Die potentiellen Photovoltaikflächen von insgesamt ca. 16,4 ha gliedern sich in drei Teilbereiche, die nicht zusammenhängend sind. Die Teilbereiche sind das ehemalige „Camp Robertson“ sowie zwei ehemalige Bunkeranlagen.
Abbildung 3: Luftbildübersicht mit Kennzeichnung der Teilgeltungsbereiche; Grundlage Bayernatlas 04/2021 (ohne Maßstab)
Planungsziele
Ein privater Investor plant auf den Flächen den Bau- und den Betrieb einer Freiflächensolaranlage. Die erzeugte Energie soll in das Versorgungsnetz eingespeist werden. Es sollen auf den derzeit weitgehend ungenutzten Flächen Solarmodule aufgestellt werden. Das gesamte Areal ist bereits durch bestehende doppelreihige Zaunanlagen geschützt. Der Gebäude- und Bunkerbestand soll nach ersten Planungen weitgehend erhalten bleiben. Auch eine Dachflächennutzung als Ergänzung zu den Freiflächenanlagen ist denkbar. Teile der Gebäude können auch für die Bewirtschaftung der Flächen z.B. als Pflegestützpunkt genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung für andere Anlagen oder Betreiber ist nicht beabsichtigt. Der Abriss von Gebäuden oder von sonstigen Anlagen (z. B. Heizleitungen, Kanäle) ist für die PV-Nutzung nicht zwingend notwendig.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Freilflächensolaranlagen Brönnhof“ liegt vom 07.06. bis 25.06.2021 im Rathaus der Gemeinde Üchtelhausen, Hesselbach, Kirchplatz 1, 97532, Zimmer 8, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterung aus. Aufgrund der Corona-Beschränkungen wird um Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner sind Herr Mantel, Tel. 09720 910023, und Herr Fischer, Tel. 09720 910013.
Die Planunterlagen sind außerdem hier bereit gestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freilflächensolaranlagen Brönnhof“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Üchtelhausen vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die
Gemeinde Üchtelhausen Rathaus Hesselbach, Kirchplatz 1 97532 Üchtelhausen
oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bayrischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Freilandsolaranlagen Brönnhof Üchtelhausen, Planzeichnung Vorentwurf
Freilandsolaranlagen Brönnhof Üchtelhausen, Begründung Vorentwurf
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