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Lärmschutz und Nachtruhe

Lärmschutz und Nachtruhe

Sommerzeit ist Gartenzeit - und somit häufen sich Diskussionen und Streitereien mit den Nachbarn, wenn die einen im Garten arbeiten wollen, die anderen sich aber durch den dadurch häufig entstehenden Lärm gestört fühlen. Um Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden, hier eine kurze Übersicht über die Ruhezeiten:

Grundsätzlich ganztägig verboten sind an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen.

An Werktagen (Montag bis einschließlich Samstag) gilt die Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Auch in diesem Zeitraum sind potentiell störende Tätigkeiten (Arbeiten, Musik, Gespräche) auf Zimmerlautstärke zu begrenzen, um Störungen von Nachbarn und der Allgemeinheit zu verhindern.

Darüber hinaus ist werktags in Wohngebieten grundsätzlich der Einsatz von lauten Gartengeräten im Zeitraum von 20.00 bis 07.00 Uhr untersagt Für besonders laute Geräte (z.B. Laubsauger/-bläser, Rasenmäher mit Benzinmotoren) gelten zusätzliche Ruhezeiten, insbesondere zur Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.

Zusätzlich kann auch außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten unnötiger, die Allgemeinheit beeinträchtigender Lärm als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis sind die besten Mittel, um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden. Viele Konflikte lassen sich schon dadurch vermeiden, dass potentielle Störungen (laute Arbeiten, Feiern, etc.) bereits im Vorfeld angekündigt und abgesprochen werden.