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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

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Illegale Entsorgung von Grünschnitt/Gartenabfällen

Illegale Entsorgung von Grünschnitt/Gartenabfällen

Auch heuer werden leider wieder Feld, Wald und Flur für die unerlaubte Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen missbraucht. Egal ob auf öffentlichen oder privaten Grundstücken: Die Entsorgung der fremden Hinterlassenschaften stellt für die betroffenen Eigentümer ein erhebliches Ärgernis, verbunden mit Zeitaufwand und Kosten, dar.

Für die Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen steht jedem Haushalt die braune Biotonne zur Verfügung, größere Mengen können direkt am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle abgegeben werden. Die Entsorgung in Wald, Flur oder fremden Grundstücken ist nicht erlaubt, schädigt die Umwelt (!) und kann für den Verursacher straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei entsprechenden Beobachtungen umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, Tel.: 09720/9100-0.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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