TPL_FLEISCHWAREN_SKIP_TO_CONTENT

GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Hunde in Friedhöfen

Hunde in den Friedhöfen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Mitführen von Tieren beim Besuch eines Friedhofs in der Gemeinde Üchtelhausen grundsätzlich untersagt ist, § 6 Abs. 3 der Friedhofssatzung. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.

Ihr Bau- und Ordnungsamt

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns, die Benutzerfreundlichkeit unserer Webseite zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.