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Fällige Gebühren und Steuern
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.11.2024 Grundsteuer A, B und die Kanalgebühren zur Zahlung fällig werden.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht, unter Angabe der aktuellen Finanzadresse (FAD), zu überweisen.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
Üchtelhausen, 25.10.2024
Steueramt
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