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Fällige Gebühren und Steuern
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.05.2024 Grundsteuer A, B und Kanalgebühren fällig werden.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht, unter Angabe der aktuellen Finanzadresse, zu überweisen.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
Üchtelhausen, 03.05.2024
Steueramt
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