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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Abgestellte Wohnwägen + Anhänger

Abgestellte Wohnwägen + Anhänger

Leider erhält die Verwaltung zurzeit vermehrt Beschwerden über dauerhaft auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellte Anhänger, sowohl Wohnwägen, als auch Transportanhänger. In einigen Straßen, z.B. Am Hollergraben in Hesselbach, haben sich bereits eine erhebliche Anzahl von Anhängern angesammelt.

Wir müssen daher auf die Regelung der StVO hinweisen, nach der Pkw-Anhänger grundsätzlich nur vorübergehend, max. 14 Tage, auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkt werden dürfen. Ansonsten sind Anhänger ausschließlich auf privaten Grundstücken abzustellen. Wir fordern daher die Halter von „wildparkenden“ Anhängern dazu auf, diese zu entfernen und zukünftig auf Privatgrundstücken unterzubringen.

Die Gemeinde behält sich vor, fortgesetzt widerrechtlich abgestellte Anhänger zur Anzeige zu bringen.