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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

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Wilde Müllablagerungen und Illegale Entsorgungen

Wilde Müllablagerungen und Illegale Entsorgungen

Ein regelmäßiges Ärgernis sind wilde Müllablagerungen in der Flur oder auf Privatgrundstücken. In einem aktuellen Beispiel wurde der Containerplatz in Ebertshausen mit einer Annahmestelle für Sperrmüll „verwechselt“ – siehe Foto.

Ebenfalls häufen sich in letzter Zeit wieder die Funde von Grünschnittablagerungen in der Flur. Diese sind keineswegs unproblematisch, da Wald und Wiesen durch das Einbringen von fremdem Pflanzenmaterial geschädigt werden kann!

Die Entsorgung von Müll/Grünschnitt in Wald, Flur oder fremden Grundstücken ist nicht erlaubt und kann für den Verursacher straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt auch für das Abladen von Abfällen an den Containerplätzen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei entsprechenden Beobachtungen umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, Tel.: 09720/9100-0.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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