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Belästigung durch Hundekot
Ein anscheinend nie enden wollendes Ärgernis ist Hundekot auf Gehwegen, wobei auch tierische Hinterlassenschaften auf Feld- und Flurwegen oder auf Äckern und Grünflächen sich sicherlich als nicht weniger störend für sich dort bewegende Personen darstellen. Verantwortungsbewusste Hundehalter benutzen Kotbeutel, um die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere einzusammeln und ordnungsgemäß zu Hause zu entsorgen.
Die Verursacher, besser gesagt, ihre Halter, sollten sich bitte vor Auge halten, dass diese Hinterlassenschaften nicht nur ein Ärgernis für die Gemeinde darstellen, sondern insbesondere auch für ihre Mitbürger, die als Anwohner oder auch einfach nur als Fußgänger unter den „Tretminen“ zu leiden haben. Jeder, der schon mal das „Vergnügen“ hatte, in einen zurückgelassenen Hundehaufen zu treten, sollte diesen Ärger nachvollziehen können. Die Nichtbeseitigung von Hundekot stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Darüber hinaus ist auch zu bedenken, dass durch dieses rücksichtslose Verhalten einiger weniger dem Ansehen von Hundehalten im Allgemeinen geschadet wird.
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